Vormundschaften Tatjana Hühn Sonnen-Familienhilfe

Vormundschaften

Vormund ist eine Person, der vom Familiengericht bestellt wird, um die gesetzliche elterliche Sorge und Interessen eines minderjährigen Kindes zu vertreten. Vormundschaften sind Aufgaben, die normalerweise die Eltern übernehmen, diese aber nicht oder nicht mehr dazu in der Lage sind. Ob Eltern die elterliche Sorge übernehmen können, bestimmt das Familiengericht bzw. das Jugendamt stellt meist den Antrag des Sorgerechtsentzugs an das Gericht.

Die Personensorge

  • Dazu gehört die Aufenthaltsbestimmung: 
    Der Vormund entscheidet, wo das Kind zu leben hat.
  • Dazu gehört die Gesundheitsfürsorge: 
    Alle notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen
  • Dazu gehören alle Aufgaben die dem Kindergarten, der Schule und dem Beruf unterliegen: Die notwendigen Anträge  zu stellen, die Interessen und Rechte zu vertreten, notfalls auch vor Gericht.
  • Den Umgang mit dem minderjährigen Kind zwischen den Eltern: 
    Diese Aufgabe umfasst den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern, ob der Kontakt zum Elternteil vor dem Gesetzt vertretbar ist oder nicht, in welchem Zeitraum, oder zur welcher Zeit und wie oft das Kind zu dem anderen Elternteil, bei dem es nicht lebt, Umgang haben darf.

Die Vermögenssorge § 1909 BGB

Zum Bereich der Vermögenssorge gehören die finanzielle Regelung, wie beispielsweise den Antrag für das Kindergeld zu stellen, Spareinlagen zu verwalten, Taschengeldregelung- und Bestimmung, Annahme einer Erbschaft bei Tod der Eltern oder Ausschlagung der Erbschaft falls die Eltern oder das Elternteil verschuldet ist, ja es ist möglich auch Schulden zu erben.  Oder ähnliche Tätigkeiten.