Einzelbetreuung und INSPE Wiehl Erziehungsbeistandschaft Sonnen-Familienhilfe

Einzelbetreuung

Die Eingliederungshilfe gem. §§ 35 und 35a SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung und junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII. Diese Hilfe wird nach dem individuellen Hilfebedarf in dem ambulanten Angebot umgesetzt. Die Betreuung der betroffenen jungen Menschen erfolgt ambulant in deren häuslicher Umgebung, entweder im gemeinsamen Elternhaus oder in der eigenen Wohnung.

Ziel:

Die Integration in ein autonomes Leben