Ergänzungspflegschaften Wiehl Sonnen-Familienhilfe Tatjana Hühn

Ergänzungspflegschaften

Bei den Ergänzungspflegschaften geht es darum, die Eltern in Teilbereichen der elterlichen Sorge zu unterstützen. Das heisst, das Kind lebt bei den Eltern oder einem Elternteil und diese/dieses versorgen/versorgt das Kind in fast allen Aufgaben der elterlichen Sorge gut, nur in einem Bereich nicht, beispielsweise in der Gesundheitsfürsorge. Vielleicht weil sie die Zeit nicht dafür haben oder aufgrund von Krankheiten nicht dazu in der Lage sind sich adäquat um diese Bereich zu kümmern, zu begleiten, Kommunikationsschwierigkeiten haben die Ärzte zu verstehen oder es sich nicht zutrauen Entscheidungen zu treffen, aus Angst die für das Kind nicht richtige Entscheidung zu treffen.

Dann übernimmt die Ergänzungspflegschaft den Bereich der Gesundheitsfürsorge. Den Eltern wird dieser Teilsorgebereich beim Familiengericht entzogen und auf die Ergänzungspflegerin übertragen. Das wiederum heisst, Bereiche die zu der Gesundheitsfürsorge gehören, wie Arztbesuche, Behandlungen oder Operationen, werden durch die Ergänzungspflegerin kontrolliert oder mit begleitet. 
 
Übernimmt die Ergänzungspflegerin die gesamte Personensorge und alle Aufgaben in diesem Bereich, wie Aufenthalt, Gesundheit, Umgang und Bildung werden übertragen auf die Sonnen Familienhilfe, dann ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge auf die Ergänzungspflegerin vom Familiengericht nicht übertragen worden, das ist die Vermögenssorge. 

Zu jedem Teilsorgebereich kann eine Ergänzungspflegschaft ernannt werden.